Wir prüfen Ihr Anschreiben!
AKR-Quickcheck Bewerbungsanschreiben – Onlineangebot
Sie möchten sich auf eine Stellenausschreibung oder initiativ bewerben? Ihr Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist bereits fertig gestellt und Sie hätten gerne noch ein unabhängiges Feedback zum Anschreiben? Dann nutzen Sie den AKR-Quickcheck für Ihr Bewerbungsanschreiben.
Sie erhalten von den AKR-Bewerbungsprofis innerhalb von 48h eine Rückmeldung zu Ihrem Anschreiben per E-Mail.
Das ist im AKR-Quickcheck enthalten
So geht's
Ablauf AKR-Quickcheck Anschreiben
Schritt 1
AKR-Quickcheck bestellen
Ordern Sie den AKR-Quickcheck online (39,90 Euro inkl. USt.) über den Button „Quickcheck kaufen“ auf dieser Seite.
Schritt 2
E-Mail-Bestätigung
Wir bestätigen den Quickcheck per E-Mail und Sie erhalten einen Link für den Upload Ihres Anschreibens – gerne sofern vorhanden inkl. Stellenausschreibung. Unterlagen bitte ausschließlich im Pdf-Format.
Schritt 3
Feedback in 48h
Innerhalb von 48h erhalten Sie werktags ein Feedback zu Ihrem Anschreiben per E-Mail im PDF-Format vom AKR-Bewerbungsteam sowie die Rechnung für den Quickcheck.
AKR Berufs- & Karrierecoaching
Persönliches und umfangreiches Bewerbungs-Coaching gewünscht?
Gerne steht Ihnen das AKR-Team für ein individuelles und auf Ihre Bedarfe zugeschnittenes Bewerbungscoaching zur Verfügung.
Hinweise zum AKR-Quickcheck
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum AKR-Quickcheck.
Der AKR-Quickcheck Anschreiben erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail / Unterlagen-Upload. Es erfolgt keine persönliche Beratung.
Möchten Sie ein ausführliches Beratungsgespräch oder individuelles Einzelcoaching für Ihre Bewerbungen und Berufsfindung nutzen, dann rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Nachricht.
Vielen Dank. Ihr Team von AKR!
Wissenswertes zur Beratungsförderung Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
AKR Consult GbR ist als Maßnahmeträger zertifiziert nach AZAV sowie DIN EN ISO 9001:2015
Maßnahmenummer:
962/166/19 – Berlin | 039/58/20 – Brandenburg
Maßnahmetitel:
Coaching zur Heranführung an den Ausbildungs- & Arbeitsmarkt
Maßnahmeziel:
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt