AKR-Blog_Berechnung_Nettoeinkommen_Selbststaendige_2021

Beispielberechnung des Nettoeinkommens für Selbstständige für 2021

Nachfolgend zeigen wir die Berechnung des Nettoeinkommens für Selbstständige (Einzelunternehmen/ Freiberufler) für das Jahr 2021. Für das Beispiel gehen wir von folgenden Annahmen aus: Frau Muster ist alleinstehend und lebt in Berlin, sie ist 32 Jahre alt, hat keine Kinder und erzielt ausschließlich Einkünfte aus ihrer Selbstständigkeit als Yogalehrerin. Im Jahr 2021 werden dies 30.000 Euro sein. Sie ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert – hier in der TK und zahlt ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung ein (als Yogalehrerin besteht hier eine Pflichtversicherung). Den „Bruttogewinn“ bzw. steuerpflichtigen Gewinn aus ihrer selbstständigen Tätigkeit berechnet sie auf Basis der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) – sie nutzt also die einfache Buchführung. Einfachheitshalber wurde eine etwaige zu zahlende Gewerbesteuer in der Betrachtung ebenfalls außen vor gelassen.

Berechnung des Nettoeinkommens:

  • steuerpflichtiger Gewinn für das Jahr 2021 beträgt gemäß der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) : 30.000 Euro

Man könnte die 30.000 Euro auch als „Bruttolohn“ bzw. „Bruttogewinn“ bezeichnen, da hiervon in der Einkommensteuererklärung weitere Abzüge zu tätigen sind. Dazu gehören vor allem die Sonderausgaben oder auch Vorsorgeaufwand. Zum Vorsorgeaufwand zählen insbesondere die zu zahlenden Sozialabgaben wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für unsere Frau Muster bedeutet dies folgendes:

  • steuermindernd ist die Kranken- und Pflegeversicherung i.H.v. 18,5% des Einkommens: 5.550 Euro jährlich oder 462 Euro monatlich*
  • steuermindernd ist ebenfalls die Rentenversicherung i.H.v. 18,6% des Einkommens: 5.580 Euro jährlich
  • ggf. kann auch noch die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgezogen werden, sofern diese abgeschlossen wurde

Somit ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von i.H.v. 18.870 Euro (30.000 Euro minus 5.550 Euro minus 5.580 Euro). Auf diese 18.870 Euro sind für das Jahr 2021 gemäß Einkommensteuerrechner 1.973 Euro Einkommensteuer abzuführen. Somit ergibt sich ein Nettoeinkommen für das Jahr 2021 i.H.v. 16.897 Euro oder rund 1.400 Euro monatlich. Somit stehen 1.400 Euro monatlich für die privaten Lebenshaltungskosten wie wohnen, essen, Freizeit, sparen, Kultur etc zur Verfügung.

Vergleich Nettoeinkommen bzw. Nettogehalt Selbstständig vs. Angestellt

Verglichen mit einem Bruttogehalt i.H.v. 30.000 Euro als Angestellte, also 2.500 Euro monatlich, ergibt sich ein „Nachteil“ von rund 300 Euro monatlich als Selbstständige. D.h., als Angestellte beträgt das monatliche Nettoeinkommen rund 1.700 Euro oder 20.331 Euro jährlich in der Festanstellung.** Neben der rein monetären Betrachtung, hat der/die Festangestellte natürlich auch noch den „Vorteil“ des Urlaubs und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür kann die Selbstständige sich die Arbeitszeit frei einteilen und ist keinem Arbeitgeber*in gegenüber Weisungsgebunden.

* den Beitragsrechner der Krankenkasse für Selbstständige gibt es hier
** Berechnung des Nettoeinkommens als Angestellte bspw. hier