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Schritt für Schritt zum Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für Ihre Selbstständigkeit – so gehts:

Mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur können Sie Ihre Selbstständigkeit fördern lassen. Das bedeutet, die Arbeitsagentur übernimmt, sofern der Gründungszuschuss denn bewilligt wird, die Lebenshaltungskosten und gewährt einen Zuschuss zur Sozialversicherung. Dabei gibt es zwei Phasen der Förderung: Die erste Phase besteht aus sechs Monaten in der die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld weiter zahlt und um 300 Euro monatlich ergänzt. Die zweite Phase besteht dann aus neun Monaten in der es nur noch 300 Euro monatlich als Zuschuss zur Sozialversicherung gibt. Für beide Phasen gilt, Antrag rechtzeitig planen. Basis ist § 93 Gründungszuschuss SGB III.

In Rahmen unserer Beratung bei AKR arbeiten wir seit vielen Jahren mit Kunden, die den Weg in die Selbstständigkeit gegangen sind und dazu den Gründungszuschuss bewilligt bekommen haben. Neben der fachkundigen Stellungnahme beraten wir auch zum Antrag und Vorgehen für den Gründungszuschuss und wollen hier die wichtigsten Fakten darstellen, die Sie benötigen, um die Förderung von der Agentur für Arbeit zu erhalten.

Dazu ein Hinweis, egal wie perfekt Ihre Unterlagen sind und wie toll die Geschäftsidee erscheint, der Gründungszuschuss ist immer eine Kann- bzw. Ermessensleistung. Dies bedeutet, ein Anspruch auf Förderung durch die Agentur für Arbeit besteht nicht, es gilt nach wie vor ein Vermittlungsvorrang in Festanstellung. Unserer Erfahrung nach, sollten Sie, sofern Sie die Förderung beantragen wollen, rechtzeitig das Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin suchen und nach der Förderung mit dem Gründungszuschuss fragen. Da Sie mindestens 150 Tage bzw. 5 Monate Restanspruch auf ALG I benötigen, empfiehlt es sich hier frühzeitig aktiv zu werden.

Beispiel: Ihr Arbeitslosengeld-Anspruch endet am 31.03.2023 – dann sollten Sie den Antrag auf Gründungszuschuss spätestens am 01.11.2022 bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen und natürlich auch die Gründung im Vollerwerb zu diesem Datum anmelden. Meist sind 5 bis 10 Tage auch danach unproblematisch – besprechen Sie dies und auch das genaue Datum zur Sicherheit mit dem Arbeitsvermittler ab – hier kann schnell jeder Tag entscheidend sein.

1. Die Unterlagen für den Gründungszuschuss

Im Gegensatz zu dem was Sie im Internet zum Gründungszuschuss lesen oder vielleicht bei Youtube dazu erfahren, ist die Beantragung keine Geheimwissenschaft und Sie schaffen dies auch ohne fremde Unterstützung. Das wichtigste dabei ist, ausreichend Zeit einzuplanen, denn auf den letzten Drücker wird es oft hektisch und es schleichen sich vermeidbare Fehler ein.

Folgende Unterlagen werden für den Gründungszuschuss immer benötigt:

  • Zuerst benötigen Sie natürlich den offiziellen Antrag für den Gründungszuschuss. Diesen gibt es nicht online sonder ausschließlich auf Nachfrage beim Arbeitsvermittler – inzwischen wird der Antrag auch immer häufiger per Post zugesandt. Haben Sie diesen noch nicht vorliegen, beantragen Sie diesen hier:
    https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/arbeitslos-und-arbeit-finden/existenzgruendung
  • Der Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die Gewerbeanmeldung – bzw. sofern das Unternehmen bereits vorher im Nebenerwerb ausgeübt wurde, die Ummeldung zum Stichtag in den Vollerwerb – nach dem obigen Beispiel also zum 01.11.2022.
    Tipp: Bei Kunden, die kein Gewerbe ausüben, sondern im Sinne von § 18 EStG Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielen, reicht der Arbeitsagentur normalerweise der Steuerliche Erfassungsbogen, welcher per Elster ans Finanzamt übermittelt wurde. Fragen Sie da im Zweifelsfall den Arbeitsvermittler.
  • Die aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee aka der Businessplan – nutzen Sie dafür die kostenfrei im Netz zugängliche Gründerplattform – dort finden Sie eine detaillierte Gliederung, viele Beispiele und Tipps und auch der Zahlenteil (Finanzplan) lässt sich dort einfach erstellen: gruenderplattform.de
  • Der Textteil des Businessplanes muss für den Gründungszuschuss keine 20 Seiten oder gar mehr umfassen, wenn Sie die wichtigsten Punkte zu Ihrer Idee auf fünf bis sieben Seiten beschreiben, reicht dies erfahrungsgemäß vollkommen aus. Sollten Sie jedoch auch Fremdkapital von einer Bank für die Unternehmensgründung benötigen, schreiben Sie lieber detaillierter. Um erfolgreich eine Bankfinanzierung zu erhalten, macht es Sinn, sich entsprechend professionelle Beratung ins Boot zu holen.
  • Die Finanzplanung sollten Sie idealerweise so aufbauen, dass Sie nach spätestens sechs Monatenalso dem Ende der Förderung mit dem Gründungszuschuss einen Gewinn von mindestens 1.600 bis 2.000 Euro monatlich erzielen, um Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten decken zu können (unter der Annahme, Sie leben allein und bewohnen kein Schloss mit Chauffeur und/oder Buttler – dann muss der Gewinn entsprechend höher ausfallen). Auch hier nutzen Sie am besten die Gründerplattform für die Planung der Umsätze und betrieblichen Ausgaben.
  • Vergessen Sie nicht, einen Lebenslauf sowie ein Zeugnis der Berufsausbildung oder des Studienabschlusses hinzuzufügen. Ein Arbeitszeugnis oder anderes ist normalerweise nicht notwendig.

Optionale Unterlagen:

  • Manchmal möchte die Arbeitsagentur auch eine Begründung der Förderung mit dem Gründungszuschuss von Ihnen haben – achten Sie hier darauf, dass Sie die Förderung nicht für Investitionen oder betriebliche Ausgaben des Unternehmens verwenden, denn der Gründungszuschuss ist nur zur Sicherung Ihrer privaten Lebenshaltungskosten sowie der Sozialversicherung gedacht. Vereinfacht gesagt:

    Der Gründungszuschuss wird für die Überbrückung der Anlaufphase benötigt, so lange der Gewinn aus der Selbstständigkeit noch nicht für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten ausreicht.

2. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle

Nach dem Sie alle Unterlagen zusammen gestellt haben, benötigen Sie noch die berühmte fachkundige Stellungnahme oder auch Stellungnahme der fachkundigen Stelle – kurz FAKU. Dafür haben Sie ein Dokument mit den Unterlagen für den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Dieses nennt sich „Anforderung der Stellungnahme“ – dort finden Sie eine Liste mit Optionen, von wem diese FAKU erstellt werden darf. Meist sind dies die Industrie- und Handelskammern, aber auch Steuer- und Unternehmensberater. Und da der Begriff des Unternehmensberaters in Deutschland nicht geschützt ist, kann man wohl auch sagen, die FAKU kann von jede/r erstellt werden – was jedoch meist nicht so richtig empfehlenswert ist. Man sollte jemanden Fragen, der weiß, was er/sie da macht. Google is your friend! Die fachkundige Stelle bestätigt dabei, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Gründungsvorhabens vorgelegt haben, dass Sie sowohl über das notwendige Wissen in fachlicher und branchen-spezifischer Hinsicht verfügen sowie über das in kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht (Tipp: sofern Sie Umsatz und Gewinn für das gleiche halten, lesen Sie besser noch mal nach). Außerdem müssen Sie über die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen verfügen (vor allem in Handwerks- und anderen zulassungspflichtigen Tätigkeiten/Berufen relevant). Schließlich folgen Fragen zum Vorhaben an sich, also der Geschäftsidee und zur „Scheinselbstständigkeit“. Die Selbstständigkeit muss Ihnen ein Einkommen ermöglichen, welches Ihnen eine ausreichende Lebensgrundlage ermöglicht – also Minimum die privaten Lebenshaltungskosten deckt, inklusive etwaiger Steuern, Sozialabgaben und Co.

Schließlich erstellt die FAKU noch eine detaillierte Zusammenfassung, häufig auch als Tragfähigkeitsgutachten bezeichnet – siehe dazu auch Punkt 8 auf dem Dokument Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Was ist nun der Zweck dieser FAKU mag sich der geneigte Leser oder Leserin fragen? Ganz einfach, die Arbeitsagentur versteht sich nicht als Expertin für Unternehmensgründungen oder die Selbstständigkeit. Die Hauptaufgabe der Agentur für Arbeit bzw. die des Arbeitsvermittlers ist die Vermittlung in Festanstellung (etwas vereinfacht dargestellt). Somit verlässt sich die Arbeitsagentur auf die Einschätzung eines „Experten“ – also der fachkundigen Stelle. Die Agentur für Arbeit führt dann nur noch die Ermessensabwägung durch, prüft inhaltlich aber normalerweise nicht Ihren Businessplan – das ist die Aufgabe der FAKU.

Die FAKU kann je nach Wunsch des Kunden direkt an die Arbeitsagentur übermittelt werden. Bei AKR Consult handhaben wir es so, dass der Kunde alle Unterlagen zum Gründungszuschuss selbst bei seiner Agentur für Arbeit bzw. beim Arbeitsvermittler einreicht. Damit ist sicher gestellt, dass alle notwendigen Unterlagen zur gleichen Zeit vollständig der Agentur für Arbeit vorliegen.

3. Den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur einreichen

Haben Sie alle Unterlagen für den Gründungszuschuss vorliegen, inklusive der Stellungnahme der fachkundigen Stelle, können Sie nun alle Unterlagen bei der Agentur für Arbeit einreichen. Prüfen Sie noch einmal, dass Sie nichts vergessen haben und dann packen Sie alle notwendigen Dokumente in einen großen Briefumschlag (bitte nicht tackern/zusammen heften, besser Büroklammern verwenden, da die Agentur für Arbeit normalerweise alle Dokumente vom Scan-Service einscannen lässt). Denken Sie unbedingt daran, einen Nachweis für die Abgabe der Unterlagen zu erhalten, d.h. nutzen Sie das Einwurfeinschreiben oder sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler an, ob Sie ihm/ihr alle Dokumente per E-Mail vorab zusenden können. Im Zweifelsfall sind Sie den Nachweis schuldig, dass Sie die Dokumente tatsächlich fristgerecht eingereicht haben.

Geschafft. Das war!

Nun heißt es erst einmal abwarten. Meist dauert die Entscheidung zum Gründungszuschuss 14 Tage. Wir haben es aber auch schon erlebt, dass es nur eine Woche gedauert hat. Mache Kunden haben sogar vorab einen Anruf von ihrer Vermittlerin erhalten, dass der Gründungszuschuss bewilligt wurde. Normalerweise erhalten Sie jedoch einen Brief mit der Entscheidung/Bewilligung per Post.

4. Die weiteren Hinweise & Tipps

Alles klar?!

Das AKR-Team berät seit mehr als 15 Jahren Gründerinnen, Selbstständige und Unternehmer. Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen für den Gründungszuschuss und/oder übernehmen auch die Stellungnahme der fachkundigen Stelle – schreiben Sie uns eine E-Mail: gruendung@akr-consult.de oder rufen Sie uns an: 030 7889 1560.

Nicht in Berlin oder Potsdam? Kein Problem, wie beraten und begleiten Sie selbstverständlich auch digital/online.

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