AKR-Consult_Mindesteinkommen-Selbststaendigkeit

Mindesteinkommen für Selbstständige | Update: 2020

Mit spitzem Stift sollte jeder vor Beginn der Selbstständigkeit sein potenzielles Einkommen kalkulieren.

Der für das Jahr 2021 gültige Beitrag: Nettoeinkommen für Selbstständige 2021

Die Berechnung eines Mindesteinkommens für Selbstständige kann eine wichtige Größe über die Entscheidung auf den Weg zur Selbstständigkeit sein.

Da der Selbstständige alle Arbeitgeberabgaben mittragen muss, ergibt sich am Ende eine viel größere Abgabenlast als für angestellt tätige Menschen. Hier wollen wir erklären, an was man alles mitdenken muss, um sich über das Mindesteinkommen im klaren zu sein.

 

Bemessungsgrundlagen als Richtgröße für das Mindesteinkommen

Grundsätzlich gibt es für die Bemessungsgrundlagen mindestens eine individuelle Lösung – es kann also auch mehrere Wege geben (z.B. bei lohn-info.de nachzulesen). Wir gehen in unserem Beispiel davon aus, dass ein Pflichtbeitrag in der Vorsorge nicht vorliegt und dass auch keine andere Pflichtversicherung für den Gründer eingegangen werden muss.

Damit schränken wir den möglichen Anwendungsbereich ein, aber es soll das Prinzip klar werden. Für Pflichtversicherte in der Rente oder Angehörige einer Innung kann das wieder anders aussehen – im Zweifel wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, Ihre Krankenkasse oder Ihre zuständige Kammer.

Jeder Selbstständige sollte wissen, dass er verpflichtet ist, sich in einer Krankenversicherung abzusichern, wenn er nicht anderweitige Ansprüche auf Absicherung hat. Dementsprechend sind in die Überlegungen zum Mindesteinkommen auch die Beiträge zur Krankenkasse einzukalkulieren.

Private vs. gesetzliche Krankenkasse nicht hier entscheiden

Die Frage, ob eine private Krankenkasse oder eine freiwillig gesetzliche für den Gründer die richtige Wahl ist, wollen wir hier nicht entscheiden.

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die sich an der Lohnentwicklung orientiert und jährlich neu festgelegt wird. Anhand dieser Bemessungsgrenzen werden auch Beiträge für andere Vorsorgesysteme angepasst.

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen 2020

Im Jahr 2020 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.687,50 Euro. Für Existenzgründer gilt die Mindestbemessungsgrundlage von 1.061,67 Euro und für hauptberuflich Selbstständige 4.687,50 Euro. Ausgehend davon werden die jeweiligen Mindestbeiträge berechnet.

Ein weiterer Punkt ist die Vorsorge für die Altersversorgung. Auch hier kann der Selbstständige entscheiden, ob er sich in der Rentenversicherung des Bundes freiwillig versichert oder geförderte Angebote (Rürup-Rente) in Anspruch nimmt oder sich gänzlich frei entscheidet – Stichwort: Betongold, Aktien usw.

Beispiel für einen Gründer

Um all das konkret zumachen, haben wir einen Beispiel-Gründer konstruiert.

Das Lebensumfeld kann wie folgt beschrieben werden:

  • alleinstehend, keine Kinder, 35 Jahre
  • alleinlebend, Wohnung 40 qm bei 9,50 €/qm Nettokaltmiete und 2,16 €/qm Betriebskosten (Median 2019 auf Basis der Zahlen von 2018)

Die Abgaben für die Sozialversicherung sind wie folgt:

  • freiwillig gesetzlich krankenversichert, 1,0 % Hebesatz
  • freiwillig rentenversichert (dynamisch angepasst), trifft auf viele Tätigkeiten (Handwerker und Hausgewerbetreibende, Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte, Künstler und Publizisten, Selbstständige mit einem Auftraggeber, Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer) nicht zu

Und zum Schluss noch Steuerminderung, Lebenshaltung und Einstiegsgeld:

  • beim Einkommen werden keine steuermindernden Ausgaben angenommen, auch keine Pauschbeträge
  • Lebenshaltung, wie für ALG 2: 432,00 €
  • Einstiegsgeld wird hinzugezogen (50% vom Regelsatz): 216,00 €

Errechnung des Mindesteinkommens

Miete466,40 €
Lebenshaltung432,00 €
Einstiegsgeld216,00 €
 Zwischensumme1.114,40 €
  
EKSt ca. 70,00 €
Krankenversicherungca. 262,00 €
Rentenversicherungca. 483,00 €
  
Mindestgewinn1929,40 €

 

Hier nun die Fakten: Die Miete errechnet sich aus den derzeitigen Durchschnittszahlen für Deutschland, was für Metropolen sicher nicht gilt. Für die Lebenshaltung wird der Satz für ALG-2-Empfänger ab 1.1.2020 herangezogen. Die 216 Euro sind das Einstiegsgeld, dass ein Existenzgründer beantragen kann – ohne Einstiegsgeld würde sich der Mindestgewinn entsprechend reduzieren.

Für das Leben sind also schon über 1.100 Euro nötig, was bereits über der Mindestbemessungsgrundlage liegt. Jetzt sind aber noch die Abgaben hinzuzuzählen. Als erstes die Einkommenssteuer. Um auf der sehr sicheren Seite zu sein, wurde auf volle 70 Euro gerundet. Angenommen wird zudem, dass keinerlei abzugsfähige Ausgaben angerechnet werden.

Die Krankenversicherungsbeiträge errechnen sich aus der Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer: 14,6 % plus 1,1 % Hebesatz (Durchschnitt in D für 2020) plus 3,3 % Pflegeversicherung. Bei der Rentenversicherung wird angenommen, dass 43 % des Nettoeinkommens zur Auszahlung kommen, sodass hier ein Einkommen von 2.592 Euro zu 18,6 % rentenversichert wird. Demzufolge ist durchschnittlich im Monat ein Gewinn von rund 1.930 Euro zu erzielen.

Die Abgabenlast für dieses Gründungs-Beispiel beträgt etwa 42 %. Als Arbeitnehmer hingegen müsste man ein Bruttoeinkommen von 1.480 Euro erzielen, um 1.114,40 Euro netto in der Tasche zu haben – die Abgabenlast wäre weniger als halb so hoch. Der Arbeitgeber hätte sogar nur Kosten von 1.775 Euro. Aber hier sind auch keine Mindestbeiträge zur Krankenkasse zu berücksichtigen und die Rentenvorsorge wäre viel geringer.

Selbst Rechnen oder Unterstützung durch AKR Consult

Eine weitere Überlegung soll dieses Beispiel abschließen. Wenn nun weiterhin angenommen wird, dass lediglich in 10 von 12 Monaten gearbeitet wird, so muss in diesen 10 Monaten ein Gewinn von 2.315 Euro geschafft werden. Das ist für viele Existenzgründer eine Menge. Dementsprechend empfehlen wir eine sehr gute Vorbereitung auf die Selbstständigkeit.

 

Sie können nun anhand Ihres eigenen Falls selbst zum Stift greifen und Ihr Mindesteinkommen berechnen, aber wir von AKR Consult haben dafür das geeignete Team und können Sie optimal auf Ihre Selbstständigkeit vorbereiten. Das Ganze geht auch vollkommen kostenlos für Sie, wenn Sie einen Arbeits- und Vermittlungsgutschein in Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen.

AKR-Consult_Mindesteinkommen-Selbststaendigkeit

Ähnliche Blog-Artikel