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Okt 18
Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit - der Weg zum Traumjob

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – der Weg zum Traumjob?!

  • 18. Oktober 2019
  • Daniel Reichelt
  • Gründungsberatung

Die Selbstständigkeit wird für viele Menschen als berufliche Alternative zur Festanstellung in Erwägung gezogen. Freie Einteilung der Arbeitszeit, nur noch das arbeiten, woran man Spaß hat, sich selbst verwirklichen und idealerweise auch noch eine Menge Geld verdienen. Damit klingt die Selbstständigkeit nach der perfekten Berufswahl und einem Traumjob. Die Realität weicht jedoch häufig von dieser Wunschvorstellung ab. Die angestrebte Geschäftsidee beziehungsweise geplante Selbstständigkeit sollte daher unbedingt vorab einem professionellen Realitätscheck unterzogen werden, ebenso wie die Klärung der eigenen Stärken und Voraussetzungen für die Selbstständigkeit und die notwendigen Schritte zur Umsetzung.

Suchen Sie neue Wege nach der Arbeitslosigkeit? Ein Berufswechsel vor allem für gut ausgebildete Personen mit entsprechender Berufserfahrung eine Alternative, die es zu prüfen lohnt. Eine berufliche Beratung bringt Sie kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Entscheidung zu treffen. Diese Beratung zur Selbstständigkeit wird dabei häufig auch von der Agentur für Arbeit mit einem so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert. Wenden Sie sich dazu rechtzeitig an die Agentur für Arbeit und besprechen Sie die Möglichkeiten einer Förderung der Selbstständigkeit durch Coaching und auch den Gründungszuschuss für die ersten Monate nach der Existenzgründung.

Wollen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen, hinterfragen Sie in Ruhe Ihre Motivation und Ressourcen für den Schritt in die Selbstständigkeit. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, diesen Schritt auf Herz und Nieren abzuklopfen sowie Chancen & Risiken abzuwägen. Dann stellt die Selbstständigkeit eine nicht zu unterschätzende Chance dar. Jedoch sollte die Arbeitslosigkeit nicht die alleinige Grundlage oder Grund für die Existenzgründung sein.

Die Arbeitslosigkeit allein ist keine gute Grundlage für eine Existenzgründung. Als Betroffener sollten Sie schon länger den Wunsch gehegt haben, sich selbstständig zu machen. Sie haben bereits nach einer guten Geschäftsidee gesucht. Es ist ein Produkt oder eine Dienstleistung nötig, die einen Kundennutzen bietet. Fragen Sie sich realistisch, ob ein Markt dafür vorhanden ist oder ob noch einer erschlossen werden kann. Schauen Sie auch Alternativen an. Diese Alternativen können bspw. Franchising oder auch eine Betriebsübernahme bzw. -nachfolge sein.

Der Businessplan für die weitere Planung der Selbstständigkeit

Ist die erste Hürde der Entscheidung geschafft, bietet es sich an einen Businessplan zu schreiben oder das Geschäftsmodell zu visualisieren. Also Ihren Plan konkret durchzurechnen und schriftlich festzuhalten. Der Businessplan ist auch eine wichtige Grundlage für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit. Gehen Sie dabei ehrlich und realistisch vor, vermeiden Sie eine zu optimistische Planung. Machen Sie sich Gedanken darüber, wann Ihre Selbstständigkeit tragfähig wird, also ausreichend Gewinn abwirft, um davon leben zu können. Damit haben Sie auch Klarheit darüber, wie viele finanzielle Rücklagen Sie benötigen oder aber wie viel Finanzierung beziehungsweise Förderung Sie von Dritten benötigen. Gerne steht Ihnen das AKR Beratungsteam dabei mit Rat & Tat sowie kritischem Feedback zur Seite.

Fördermittel & Gründungszuschuss rechtzeitig beantragen

Mögliche Fördermittel zur Existenzgründung sollten Sie rechtzeitig beantragen. Für die erste Phase können Arbeitslose den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Allerdings muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld dafür noch mindestens 150 Tage betragen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihren Arbeitsvermittler und besprechen Sie die Option der Selbstständigkeit und Förderung. Denn der Gründungszuschuss ist bereits seit einigen Jahren eine Kann-Leistung, ein Anspruch darauf besteht nicht mehr. Neben der Finanzierung des Lebensunterhaltes durch den Gründungszuschuss, sollten Sie auch notwendige Investitionen für die geplante Selbstständigkeit rechtzeitig beantragen. In Berlin bietet sich dafür der Weg zur IBB – Investitionsbank Berlin an, bis 25.000 Euro Kreditbedarf empfehlen wir den IBB Mikrokredit. Dafür steht ein relativ einfaches und schlankes Antragsverfahren zur Verfügung. Bei größeren Summen steht auch die KfW-Bank mit günstigen Förderkrediten zur Verfügung. Hier gilt jedoch immer das Hausbank-Prinzip. Dies bedeutet, der Antragsprozess ist zweistufig. Erst muss die Hausbank ja sagen, dann wird der Kreditantrag an die KfW weiter geleitet. Bevor Sie den Kreditantrag einreichen, nutzen Sie die Beratung bei AKR. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und Aufstellung eines nachvollziehbaren Kapitalbedarfplanes.

Professionelle Beratung für die Selbstständigkeit nutzen

Mit einer umfangreichen Beratung durch die Agentur für Arbeit, den zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern oder durch eine AVGS geförderte Coaching-Maßnahme bei AKR Consult in Berlin oder Potsdam, finden Sie den richtigen Weg aus der Arbeitslosigkeit und erhöhen die Chancen, dass die Selbstständigkeit auch tatsächlich zum Traumberuf wird.

Gerne steht Ihnen das AKR Beratungsteam in einem kostenlosen Orientierungsgespräch zur Verfügung – >> hier << können Sie dieses einfach online buchen.

AKR Consult freut sich darauf, Sie auf diesem spannenden Weg unterstützen zu können!

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Das AKR Team berichtet hier in unregelmäßigen Abständen aus und von der Arbeit als Bildungsträger mit den Schwerpunkten Existenzgründung und Berufsorientierung. Gründerstories, Interviews, Formalien & Rechtliches sowie Kuriositäten aus dem Arbeitsalltag.

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